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Gültig ab 01.02.2022
Diese Preisliste gilt nur in Verbindung mit unseren „ Allgemeinen Bedingungen“.
Die Preisliste basiert auf der derzeitigen Kostenlage und ist Änderungen unterworfen. Dies gilt insbesondere bei Änderung der tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen.
Montage im Stundennachweis
Wird die Montage im Stundennachweis ausgeführt, so berechnen wir für das von uns entsendete Montagepersonal folgende Sätze je Normalstunde:
1. Inbetriebnehmer | € 78,- |
2. Revisor | € 78,- |
3. Schweißer | € 78,- |
4. Schlosser | € 74,- |
5. Feuerungsmaurer | € 76,- |
6. Elektroinstallateur | € 68,- |
7. Prüftechniker | € 95,- |
Vorstehend genannter Verrechnungssatz versteht sich für jede Rüst-, Reise-, Arbeits- und Wartestunde bzw. für jeden Reise-, Arbeits- und Wartetag, unter Zugrundelegung einer normalen Arbeitszeit von 36 Stunden pro Woche, und zwar Montag bis Donnerstag je 7,5 Std., Freitag 6 Std.
Bei Überschreitung der Normal-Arbeitszeit erheben wir auf die Verrechnungssätze für Normalstunden folgende tariflichen Zuschläge:
für die 1. und 2. Mehrarbeitsstunde | % 25 |
für jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde | % 50 |
für jede Spätschichtarbeitsstunde ( 14.00 – 20.00 Uhr ) | % 25 |
für jede Nachtarbeitsstunde ( 20.00 – 6.00 Uhr ) | % 25 |
für jede Nachtschichtarbeitsstunde, im Anschluß an die verfahrene Tagsschicht | % 50 |
für die 1. und 2. Arbeitsstunde an Samstagen | % 25 |
für jede weitere Arbeitsstunde an Samstagen | % 50 |
für jede Arbeitsstunde an Sonntagen | % 70 |
für jede Arbeitsstunde an hohen Feiertagen (hohe Feiertage sind: Karfreitag, 2. Ostertag, Christi Himmelfahrt, 2. Pfingsttag, Fronleichnam, 3. Oktober, Allerheiligen, 2. Weihnachtstag und weitere regionale Feiertage) | % 100 |
für jede Arbeitsstunde an höchsten Feiertagen (höchste Feiertage sind: Silvesternacht ab 20.00 Uhr und Neujahr, 1. Ostertag, 1. Mai, 1. Pfingsttag, Heiliger Abend ab 17.00 Uhr und 1. Weihnachtstag | % 150 |
Spesensätze für Angestellte
Mehrtägige Dienstreise
Zur Bestreitung für Verpflegung und Unterkunft berechnen wir je Kalendertag
Tagesspesen | € 42,- |
Unterkunft | € 125,- |
Eintägige Dienstreise
Bei allabendlicher Rückkehr an den Heimatort berechnen wir für Verpflegung:
Tagesspesen | € 35,- |
anteilig je angefangene Stunde | € 3,50,- |
Fahrgelder
KM-Geld
bei Benutzung eines Kombi-, Revisions- | € 1,20,- |
für jeden Mitfahrer (pro gef. km) | € 0,80,- |
Grundsätzlich berechnen wir die zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung gültigen Verrechnungssätze, die wir im Bedarfsfall anzufragen bitten.
Erschwerniszulagen
Für Arbeitsstunden unter erschwerten Bedingungen werden folgende, in den Stundenlohnarbeiten zu bescheinigende Mindestzulagen berechnet incl. lohngebundene Kosten und Verwaltungsgemeinkosten:
a. Bei Reparaturarbeiten, die in verschmutzten Anlagenteilen durchgeführt werden | € 2,60,- |
b. bei Montagearbeiten, die durch Wärme- und Schmutzeinwirkung benachbarter Anlagenteile behindert werden | € 2,80,- |
c. bei Reparaturarbeiten, die in verschmutzten Anlagenteilen, unter Hitzeeinwirkung (über 30° C) durchgeführt werden | € 2,95,- |
d. bei Reinigungs- und Überholungsarbeiten, die in stark verschmutzten Anlagenteilen durchgeführt werden, wie Entfernen von Schlacke, Flugstaub, alter Stampfmasse, Öl, Fett, Säure und Destillationsrückständen | € 3,40,- |
Bei Durchführung von Arbeiten unter vorstehend nicht aufgeführten Erschwernissen erfolgt in gegenseitiger Abstimmung eine Sondervereinbarung.
Mehrwertsteuer
Die jeweils gültige Mehrwertsteuer kommt in allen Fällen gesondert zur Berechnung.
Sonstiges
Bei Änderungen des BMTV behalten wir uns das Recht vor, unsere Verrechnungssätze entsprechend anzupassen.